FREMO

Freundeskreis Europäischer Modellbahner eV.

14.02.2006

TT-Modulnorm

Module - Mechanik

Aufbauhöhe

Der Betrieb in Arrangements erfolgt mit einer Höhe der Schienenoberkante über Fußboden von 1300 mm.

Jedes Modul ab einer Länge von 500 mm muß selbständig auf eigenen Beinen stehen. Die Beine sollten um etwa +/-20 mm höhenverstellbar sein, um Fußbodenunebenheiten ausgleichen zu können.

Kopfstücke und Endprofile

Die Modulstirnseiten müssen senkrecht stehen.
Die Gleise stoßen in allen drei Ebenen rechtwinklig auf das Kopfprofil.

Genormte Kopfprofile haben die Aufgabe, Modulübergänge optisch "verschwinden" zu lassen, damit die Illusion einer durchgehenden Landschaft entsteht. Module nach der vorliegenden Norm sollten unbedingt so gestaltet werden, daß dieser Effekt unterstützt wird.

Um jedoch eine abwechslungsreiche Modullandschaft aufbauen zu können sowie wegen der Kompatibilität zu den Joschidulenormen und den Normen des AKTT, gibt es verschiedene Kopfprofile.

Module bzw. Modulgruppen mit nicht normgerechten Kopfprofilen (z.B. Module nach konkretem Vorbild oder Profile nach persönlichen Vorstellungen) sind natürlich möglich, für den Einsatz in optisch anspruchsvollen Arrangements sind jedoch Übergangsmodule zu (einem) normgerechte(n) Kopfprofil(en) zu bauen und derartige Modulgruppen nur zusammen in solchen Arrangements einzuplanen.

Hinweis: Auf Grund der gegenwärtig noch recht geringen Anzahl vorhandener Module, wird zwecks sinnvoller Arrangementgestaltung vorerst empfohlen, Flachprofil-Kopfstücke zu verwenden. Erbauer von Modulen mit anderen Kopfstücken werden dringend gebeten, mindestens auch zwei Übergangsmodule zum Flachprofil zu bauen, um bei Bedarf eine Modulgruppe mit Flachprofil-Anschlüssen bilden zu können.

Flachprofil, eingleisig

Bemaßte Zeichnung des eingleisigen Flachprofils
(alle Maße in mm, Zeichnung anklicken für vergrößerte Darstellung)

Flachprofil, zweigleisig (Minidamm)

Bemaßte Zeichnung des zweigleisigen
Flachprofils (Minidamm)
(alle Maße in mm, Zeichnung anklicken für vergrößerte Darstellung)

Weitere Endprofile

Hangprofil, Einschnitt, Damm, jeweils ein- und zweigleisig (Zeichnungen folgen noch)

Verbindungsbohrungen

Die Verbindung der Module erfolgt mit 8 mm-(Flügel)Schrauben und Flügelmuttern sowie großen Unterlegscheiben. Die Bohrungen haben einen Durchmesser von mindestens 10 mm und werden symmetrisch auf jeder Seite der Gleisachse angebracht. Bezugskanten für alle Maße sind die Schienenoberkante sowie die Gleisachse.

Folgende Bohrungspaare sind notwendig:

Abstand in mm von 
SchienenoberkanteGleisachse
57120(Joschidule)
78100(AKTT)
148190 (AKTT, kann bei schmalen oder niedrigen Kopfstücken weggelassen werden)

Bohrungsskizze
Abbildung 2: Anordnung der Bohrungen in Bezug auf die Gleisachse und die Schienenoberkante

Bei mehrgleisigen Modulen sollten alle Bohrungen für jedes Gleis vorhanden sein. Dadurch wird eine freizügige Verbindung von Modulen mit unterschiedlicher Gleiszahl ermöglicht. Abweichend davon ist es zulässig, bei mehrgleisigen Modulübergängen die inneren Bohrungen ganz oder teilweise wegzulassen.

Gleisabstand, Mindesradien und Gleislage

Der Abstand zwischen den Gleismitten beträgt an Modulübergängen 34 mm.

Die Gleise stoßen in allen drei Ebenen rechtwinklig auf das Kopfprofil.

Gleisbau

Es ist solches Gleismaterial zu wählen, das den Einsatz von Fahrzeugen nach NEM erlaubt. Die Profilhöhe sollte 2,1mm (etwa Code 83) nicht überschreiten.

Die Mindestgleisabstände nach NEM sind einzuhalten.

Dem Modulgedanken ist innewohnend, großzügig zu bauen. Deshalb ist bei Gleisbögen die Verwendung vorbildgetreuer Radien anzustreben. Beim Vorbild ist der Mindestradius für Normalspurbahnen auf 180 m, entsprechend 1500 mm im Maßstab 1:120, und in durchgehenden Hauptgleisen auf 300 m, entsprechend 2500 mm im Maßstab 1:120, festgelegt. Der Mindestradius für Module nach dieser Norm beträgt für die freie Strecke bei eingleisigen Modulen 1000 mm und bei zweigleisigen Modulen 2500mm sowie für die Gleise von Betriebsstellen 700 mm (Verkehr von Fahrzeugen mit Zurüstteilen). Die Verwendung der Tillig EW2 (631 mm) ist ausnahmsweise zulässig. Diese Mindestradien gelten nicht für maßstabsgerechte Nachbauten, wenn das Vorbild geringere Radien aufweist.

Gleise, die ganze Züge aufnehmen sollen, müssen eine Mindestnutzlänge von 2000 mm haben. Die Mindestbahnsteiglänge beträgt 1000 mm. Diese Mindestlängen gelten nicht für maßstabsgerechte Nachbauten, wenn das Vorbild geringere Längen aufweist.

Auf einem Modul sollte jedes Gleis mindestens 80 mm von einer Modulkante entfernt sein, um Fahrzeugabstürzen z.B. durch Entgleisungen vorzubeugen. Wo dies nicht möglich ist, muß der Modulrand mit einer mindestens 50 mm hohen Sicherheitsleiste versehen werden. Gleiches gilt, wenn auf Grund des Modulaufbaues die Gefahr von Fahrzeugabstürzen besteht (z.B. Hangmodule). Gleisabschlüsse sind so stabil zu gestalten, daß Fahrzeuge nicht darüber hinaus fahren können. Module, die trotz nicht geschlossener Landschaftsdecke in ein Arrangement integriert werden sollen, müssen mit einer Abdeckung versehen werden, die das Herunterfallen von Fahrzeugen wirksam verhindert.

Die Schienenprofile müssen an den Modulenden etwa 0,2 mm kürzer sein als das Endprofil, um zu vermeiden, daß die Schienen beim Auf- oder Abbau abgerissen werden oder ungewollte elektrische Fahrstromverbindungen entstehen. Es werden keine Schienenverbinder eingesetzt.

Kennzeichnung und Beschreibung

Jedes Modul muß an einsehbarer Stelle eine Kennzeichnung mit der Modulbezeichnung sowie Namen und Anschrift des Eigentümers erhalten.

Desweiteren ist für jedes Modul in geeigneter Weise eine Modulbeschreibung mit den für eine Arrangementplanung nötigen Maßen und den betrieblichen Besonderheiten zu erstellen.

Gestaltung

Die Modulkästen sollten außen mit einem dunklen Anstrich (z.B. lehmbraun RAL8003 oder laubgrün RAL6002) versehen werden.

Über eine angemessene Länge vom Modulübergang hat sich die landschaftlich-farbliche Gestaltung an einer Sommerlandschaft orientieren. Der Übergang zu einer anderen Gestaltung darf nicht abrupt sein, sondern hat fliessend zu erfolgen.

Module sollten so gestaltet werden, daß sie in den Epochen 3 und 4 der DR bzw. DB einsetzbar sind.