FREMOFreundeskreis Europäischer Modellbahner eV. |
25.05.2004 |
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Alle Fahrzeuge sind mit Bügel-Kupplungen (NEM 360)
zu versehen.
Kurzkupplungen, gleich welcher Art, sind nur bei im Betrieb
nicht zu trennenden Wagen zugelassen (Personenwagen zählen
nicht unbedingt zu dieser Gruppe !).
Wir empfehlen besonders die Bügelkupplungen der Firma Fleischmann, die es als Ersatzteil (Nr. 6511) überall gibt.
Bei den von uns verwendeten Radien können die Kupplungen weiter zurück eingebaut werden - die Kurzkupplungsmechanik kann und soll dabei festgelegt werden.
Radsätze müssen ein Innenmaß von mindestens
14,3 mm nach NEM 310 aufweisen.
Achtung bei Fleischmann - diese Radsätze sind oft zu
eng eingestellt.
Die Spurkranzhöhe soll nach NEM 310 max. 1 mm ±
0,05 mm betragen
(Diese merkwürdige Regel steht so in den NEM).
Anzustreben sind jedoch niedrigere Spurkränze nach NMRA
RP-25
bzw. NEM 311.
Die meisten Wagen sollten zusätzliche Gewichte erhalten, um das Laufverhalten zu verbessern. Angestrebt werden ca. 80 g für Zweichachser bzw. ca. 120 g für Vierachser.
Für den Übergang auf die Rollböcke der
Schmalspuren sind noch weitere Normen zu beachten.
Alle Güterwagen müssen eine Wagenkarte besitzen,
um am Betrieb teilzunehmen.
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