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14.06.2000 |
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Beim Zusammenbau ist auf eine senkrechte Ausrichtung der
Modulstirnseiten zu achten, da ansonsten ein verzugsfreier
Zusammenbau der Module unmöglich ist. Die Endprofile erhalten parallel zur Oberkante des Modulkastens eine Lochreihe mit eine Bohrungen von 8 mm Durchmesser. Das erste Loch liegt senkrecht unterhalb der Gleismitte - weitere Bohrungen sind im gleichmäßen Abstand jeweils rechts und links davon bis zur Modulaußenkante anzubringen. Durch die symetrische Festlegung der Bohrungen in Bezug auf die Gleislage (und nicht auf das Endprofil) ergibt sich eine freie Wahl der Gleislage auf dem Modul und eine beliebige Kombinierbarkeit aller Module; die hohe Anzahl von Bohrungen verringert die Gefahr, daß Verbindungsschrauben durch einzelne verlaufene Bohrungen nicht passen. Die Verbindung der Module untereinander erfolgt mittels M6-Maschinenschrauben mit Flügelmuttern und großen Unterlegscheiben. Es hat sich bewährt, an die Köpfe der Schrauben Unterlegscheiben anzulöten. Hierdurch entsteht eine Art Griff, der ein Anziehen ohne Werkzeug ermöglicht. |
Die Modulübergänge müssen grün eingestreut
werden. Beiderseits der Gleise kann ein Graben vorgesehen
werden.
Die Modulkästen sind außen grün (ähnlich
RAL 6002 oder RAL 6005) zu streichen.
Die Modulhöhe beträgt 1300 mm über Fußboden. Eine Höhenverstellmöglichkeit (etwa +/- 15 mm) ist sinnvoll, um evtl. vorhandene Bodenunebenheiten ausgleichen zu können (s. Abb. 2) Jedes Modul muß - unabhängig von der Länge - selbständig auf eigenen Beinen stehen. Daher sind zwei Beinpaare pro Modul vorzusehen. |
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Verwendet werden Gleise mit einer Spurweite von 9 mm
und einer Profilhöhe von max. 2,0 mm, da
dies die Höhe des niedrigsten industriell gefertigten
Gleismaterials ist (z.B. BEMO).
Sehr gute Erfahrungen wurden allerdings auch mit
Selbstbaugleisen in Profilhöhen von 1,4 mm
(Code 55) und 1,0 mm (Code 40) gemacht.
Allerdings muß man dann auf der Schieneninnenseite
auf die Nachbildung der Kleineisen und anderer
Befestigungsmaterialien verzichten.
Weichen sollten einen möglichst kleinen Abzweigwinkel
und polarisierte Herzstücke aufweisen.
Der Mindestradius beträgt 700 mm.
Der Abstand von Parallelgleisen beträgt mindestens 46 mm.
Das Lichtraumprofil für den Rollbock- bzw.
Rollwagenverkehr ist auf allen Strecken- und Durchfahrtgleisen
einzuhalten. Lediglich in untergeordneten Nebengleisen ist das
kleinere "reine H0e-Profil" zulässig; da hierdurch aber
der Verkehr mit aufgebockten Regelspurwagen eingeschränkt
wird, sollte es nach Möglichkeit vermieden werden
(s. Abb. 3).

Abb. 3: Lichtraumprofile, links für
Betrieb mit aufgebockten Regelspurfahrzeugen rechts reines
H0e-Profil (zum Vergrößern klicken)
Das Gleis stößt rechtwinklig auf das Endprofil.
Um Beschädigungen zu vermeiden ist unbedingt darauf
zu achten, daß die Gleisprofile nicht über die
Modulstirnseiten hinausragen.
Die Schienenprofile müssen an den Modulenden besonders
gut gesichert werden. Hier hat es sich bewährt,
die Profilenden auf in das Endprofil eingeschraubte
Messingschrauben zu löten.
Der Mindestabstand zwischen Gleis und Modulaußenkante
beträgt 80 mm. Dies soll verhindern, daß
umstürzende Fahrzeuge über die Modulkante
hinaus abstürzen.
Das H0e-Arrangement wird im international genormten 2-Schienen
2-Leiter Gleichstrom-System betrieben. Eine elektrische Trennung
ist jeweils in beiden Schienen vorzunehmen.
Für den Mehrzugbetrieb wird die W-Schaltung
angewandt.
Eine Umstellung auf Digital-Betrieb ist für die Zukunft
nicht ausgeschlossen.
Alle am Betrieb teilnehmenden Fahrzeuge sind mit einer
Haken - Bügelkupplung (z.B. BEMO) zu versehen.
Die Kupplungshöhe beträgt 6,5 mm über
Schienenoberkante. Aus optischen Gründen können
Triebfahrzeuge eine kompatible Hakenkupplung erhalten.
Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß die
Kupplungshöhe eingehalten wird und die Kupplung
ein leichtes Einkuppeln ermöglicht.
Die Fahrzeuge müssen mit leicht laufenden Radsätzen versehen sein.
Das Radsatzinnenmaß beträgt
7,4 mm, die Spurkranzhöhe max. 0,8 mm.
RP 25 Profil wird ausdrücklich empfohlen.
Das Radsatzinnenmaß ist in jedem Fall zu kontrollieren,
auch und gerade bei "neu gekauften" Fahrzeugen.
Die Mindestwagengewicht betragen bei zweiachsigen Wagen
35 g, bei Vierachsigen Wagen 50 g, jeweils mit
einer Toleranz von +/- 5 g. Ein Unterschreiten der Gewichte
führt zu schlechten Laufeigenschaften der Wagen im
Zugverband, ein zu hohes Gewicht bewirkt einen erhöhten
Verschleiß an den Radlagern.

Abb. 4: NEM 602/1
Triebfahrzeuge sind für eine Fahrspannung von 12 V Gleichstrom auszulegen. Auf normgerechte Polung nach NEM 602/1 ist zu achten (s. Abb. 4).
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