FREMOFreundeskreis Europäischer Modellbahner eV. |
15.12.97 |
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Alle Fahrzeuge sollen optisch und müssen technisch einwandfrei sein. Das schließt den Einsatz von noch nicht fertigen Umbauten nicht aus.
Im Hinblick auf das bei einigen Modulen verwendete Code-50-Flexgleis müssen die Spurkränze der zu Modultreffen mitgebrachten Fahrzeuge (das muß ja nicht die ganze Sammlung sein) auf max. 0,6 mm Höhe abgedreht werden, da die Fahrzeuge sonst nicht uneingeschränkt eingesetzt werden können. In den Quermaßen ist die NEM 311 einzuhalten. Das betrifft insbesonders das Radsatz-Innenmaß mit min. 7,4 mm.

Vergleich von Radsatzprofilen
Grundsätzlich ist die N-Normkupplung nach NEM 356 zu verwenden. Auf die richtige Höhenlage (Kupplungsmitte 4,5 ± 0,5 mm über SO) ist zu achten. Einzelne Fahrzeuge (z.B. Rauchkammerseite von Dampfloks) können eine kompatible Hakenkupplung besitzen. Andere Kupplungen (z.B. nicht kompatible Kurzkupplungen) sind nur bei geschlossenen Wagengruppen zulässig, die im Betrieb nicht getrennt werden. Wir empfehlen, bei der N-Standardkupplung den Entkupplungsstift zu entfernen, um ein Hängenbleiben an Weichenzungen u.ä. zu vermeiden.
Das Gewicht der Wagen sollte nicht allzusehr vom Durchschnitt abweichen. Wie empfehlen für zweiachsige Wagen etwa 16 g und für vierachsige Wagen 30 g.
Erbauer von Betriebstellenmodulen sollten einen ihrem Güter- und Personenverkehr entsprechenden Fahrzeugpark mitbringen.
Bei Fahrplanbetrieb auf FREMO-Treffen sollen die Fahrzeuge Vorbildern entsprechen, die dem Charakter der Module gerecht werden und deren Einsatz bei den tatsächlichen oder gedachten Vorbildern der Module möglich war bzw. ist. Dazu gehört auch eine epochengerechte Lackierung und - soweit möglich - Beschriftung.
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