FREMOFreundeskreis Europäischer Modellbahner eV. |
11.06.2005 |
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Der Zugleitbetrieb (früher: vereinfachter Nebenbahndienst) ist eine besondere Betriebsform und wird auf "Nebenbahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen" angewandt. Er ermöglicht den Bahnbetrieb ohne größere technische Einrichtungen (Signale, Block, Erlaubnis...). Sofern Signale vorhanden sind, sind diese oftmals nicht mit Indusi-Magneten oder Wiederholungssperren ausgerüstet. Folgende Situationen sind denkbar:
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An die Stelle der Einfahrsignale tritt die Trapeztafel (Ne 1 bzw. So5), an der Züge unter bestimmten Voraussetzungen halten müssen.
Unbedingt erforderlich ist eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Zügen und dem Zugleiter - ideal ist ein ständiger Funkkontakt, aber auch die alten Telefone in jeder Betriebsstelle sind ausreichend.
z.B. auf der Rhönbahn Fulda-Gersfeld (im RMV). Montag bis Samstag nachmittag wird im Stundentakt mit Kreuzung im Bahnhof Lütter (unbedingt ansehen!) gefahren.
Auch die Harzer Schmalspurbahnen fahren im Zugleitbetrieb.
Dazu sind auf der Strecke diverse Zuglaufmeldestellen eingerichtet und mit
einer Trapeztafel (Ne1) bezeichnet. Da die Fahrzeuge mit Funk ausgerüstet
sind, können Sie Ihre Verlassensmeldung während der Fahrt an den
Zugleiter abgeben. Dieser kann dann dem nachfolgenden Zug die Weiterfahrt
bis zu dieser Zuglaufmeldestelle erlauben. So können mehrere Züge im
Abstand der Zuglaufmeldestellen folgen.
(Inzwischen fahren die HSB teilweise im
'Signalisierten Zugleitbetrieb',
was wiederum nach anderen Regeln funktioniert)
Die "Vorschrift für den Zugleitbetrieb (DS 436)" enthält die Bestimmungen für die Durchführung des Betriebes und stellt eine Ergänzung zur Fahrdienstvorschrift (DS 408) dar. Die für den Betrieb auf der Modellbahn interessanten und relevanten Bestimmungen habe ich nachfolgend zusammengefaßt:
Die nach den VZB betriebenen Bahnstrecken heißen
Zugleitstrecken.
Der Fahrdienst wird im Zugleitbahnhof vom
Zugleiter geregelt.
Bahnhöfe, sowie bestimmte Haltepunkte und Anschlußstellen sind
Zuglaufstellen.
Wenn dort Zuglaufmeldungen stattfinden heißen
sie Zuglaufmeldestellen.
Dies sind normalerweise die Stellen, an denen
ein Zug beginnt, endet, wendet, kreuzt, überholt, Schiebelokomotiven an-
oder abgesetzt werden, sowie ggf. weitere Zuglaufstellen.
Der Fahrdienst wird vom Zugleiter geregelt; sofern Betriebsstellen örtlich besetzt sind, regelt der dortige Mitarbeiter (öM) den Fahrdienst auf seiner Stelle selbständig. Auf unbesetzten Betriebsstellen ist hierfür der Zugführer (bei Kreuzungen und Überholungen: der Zugführer des zuerst einfahrenden Zuges) zuständig.
Gefahren wird nach Buchfahrplan, Sonderzüge erhalten einen Blattfahrplan. Einen Bildfahrplan erhält nur der Zugleiter.
Der Zugleiter regelt die Fahrt der Züge durch die Fahrerlaubnis unter
Angabe der Zuglaufstelle, bis zu der der Zug fahren darf.
Er ist dazu auf die von der Strecke eingehenden Zuglaufmeldungen angewiesen.
Es gibt folgende Zuglaufmeldungen:
Die Meldungen 2 und 3 dürfen erst gegeben werden, wenn der Zug die
dafür festgesetzte Stelle geräumt hat.
Meldung 4 darf erst gegeben werden, wenn das durchgehende Hauptgleis
frei und der Fahrweg in oder durch das Hauptgleis gesichert ist.
Die Fahranfrage (gestellt vom Zugführer bzw. öM) lautet:
"Darf Zug (Nummer) bis (Name einer Zuglaufstelle/nächste
Zuglaufstelle mit Fahranfrage) fahren?"
Ankunftmeldung und Fahranfrage dürfen verbunden werden.
Die Fahrerlaubnis (vom Zugleiter) lautet:
"Zug (Nummer) darf (Uhrzeit) bis (Name der Zuglaufstelle)
fahren."
bzw. im Ablehnungsfall
"Nein, warten."
(Die Angabe der Uhrzeit ist zwischenzeitlich entfallen, da die Zustimmung
von keiner Bedingung abhängig gemacht werden darf. Aber trotzdem darf bei
Zügen, deren Fahrplan veröffentlicht ist, selbstverständlich nicht
vor der Zeit abgefahren werden.
Um jedes Missverständniss auszuschließen bitte beachten, das die Ablehnung
wie üblich keine weiteren Daten enthält)
Die Ankunftmeldung (Zugführer, öM) lautet:
"Zug (Nummer) in (Zuglaufstelle, Uhrzeit)."
Die Abstellmeldung (Zugführer, öM) lautet:
"Zug (Nummer) in (Zuglaufstelle, Uhrzeit) in Gleis
(Nummer) abgestellt; durchgehendes Hauptgleis frei,
Zugführerschlüssel in Verwahrung."
Ebenso wie im normalen Betrieb darf sich nur ein Zug in einem Abschnitt befinden. Der Zugleiter darf die Fahrerlaubnis bis zu einer Zuglaufstelle erteilen, wenn eine Ankunftmeldung des vorigen Zug es vorliegt und
Züge, die überholen, dürfen eine Fahrerlaubnis über
die Überholungsstelle hinaus erhalten (natürlich nur,
wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,
(also entweder Einfahrsignale oder Meldung über gesicherten
Fahrweg an der Überholungsstelle).
Bei Kreuzungen darf die Fahrerlaubnis nur bis zur Kreuzungsstelle
erteilt werden.
(Das erscheint unlogisch, warum ist ein im Nebengleis haltender Zug
bei gesichertem Fahrweg in der gleichen Fahrtrichtung weniger
gefährlich als ein haltender Zug in entgegengesetzter Richtung ?)
Bei Halt an der Trapeztafel muß der Zug für die Einfahrt das Rufsignal
Zp 11 "Kommen" (lang-kurz-lang, gegeben z.B. über das
Horn des anderen Triebfahrzeugs oder durch eine Lampe an der
Trapeztafel) abwarten.
Das Signal darf nur bei gesichertem Fahrweg (keine
Rangierbewegungen, Fahrweg eingestellt, Weichen grenzzeichenfrei)
gegeben werden.
Bestimmte Privatbahnen benutzen auch andere Signale - die WLE benutzt grüne
Lampen an den Trapeztafeln, deren Aufleuchten die Weiterfahrt (auch ohne Halt)
gestatten.
Auf unbesetzten Betriebsstellen müssen Weichen in Grundstellung
verschlossen sein, wenn sich dort kein Zug aufhält. Verantwortlich ist
der Zugführer des zuletzt dort abfahrenden Zuges.
Teilweise wird dieses durch Schlüsselwerke erzwungen.
Abfahraufträge dürfen erst nach Einholen der Fahrerlaubnis gegeben werden. Auf Zuglaufmeldestellen ist den Zügen im Fahrplan ein Halt vorzuschreiben. Weitere Halte werden mit dem VZB-Befehl angeordnet.
Schriftliche Befehle werden durch den VZB-Befehl übermittelt. Sie sind üblicherweise mit zwei Durchschlägen anzufertigen, wobei einer beim Zugführer verbleibt.
Bei gestörter Verständigung zwischen Zugleiter und Zugmeldestellen wird auf Sicht mit 20 km/h bis zur nächsten Zuglaufstelle gefahren. Der Zugführer fertigt einen entsprechenden VZB-Befehl aus, Original an Lokführer, Durchschrift bleibt beim Zugführer. Bei Kreuzungen ist auf der Kreuzungsstelle zu halten, der fahrplanmäßig (oder durch Befehl) erste Zug fährt als erster in den Bahnhof ein.
Der Zugleiter regelt die Zugfahrten verantwortlich.
Er hat dazu die Buchfahrpläne der Züge und als wichtigste Unterlage
einen Bildfahrplan der Strecke vorliegen.
Für jede Zugfahrt, der er zugestimmt hat, zeichnet er zum Zeitpunkt
der Zustimmung eine waagerechte rote Linie von der Ausgangszugmeldestelle
zur Zielzugmeldestelle. Damit ist diese Strecke für weitere Züge gesperrt

Nach Eingang der Ankunftsmeldung der Zielzugmeldestelle, wird eine grüne
Fahrlinie eingezeichnet. Damit ist die Strecke wieder frei.
Beim Vorbild muss der Zugleiter selbstverständlich auch noch alle Telefongespräche, Befehle etc. dokumentieren. Dazu dient ihm ein Zugmeldebuch (pdf - 36KB).
Werner Falkenbach hat einen 'automatischen Zugleiter' entwickelt, der für den Einsatz zu Hause die Aufgaben des Zugleiters durch eine zentrale Logik simuliert.
Reinhold Bachmann:
Die Trapeztafel Ne1 - Hp1 Modelleisenbahnbau heute - 5/97 Seite 98ff
Hartmut Wunderlich:
Der Zugleitbetrieb beim Vorbild - Hp1 Modellbahn 4/2000 Seite 10
Werner Falkenbach
Automatisierter
Zugleitbetrieb
bei der Modellbahn
Hinweis: dieses 'automatische' System wird beim FREMO nicht angewandt.
Werner Falkenbach
Zugleitbetrieb bearbeitet für die
Modellbahn
FAQ, vereinheitlichte Modellbahnfassung der DV436 der DB und der DV437 der DR,
Merkblätter für Zugführer, nützliche Formulare
Neben-/Sonstige Signale in Deutschland
EBO §39 (Zugfolge)
Signalisierter Zugleitbetrieb bei den HSB
V5 Zugleitbetrieb auf Österreichisch
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